Altersversorgung
In Kürze
Die betriebliche Altersversorgung ergänzt die gesetzliche Alterssicherung durch Leistungen aus dem Arbeitsverhältnis. Sie beruht auf einer arbeitsrechtlichen Zusage des Arbeitgebers.
Definition
Betriebliche Altersversorgung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet Versorgungsleistungen des Arbeitgebers zur Absicherung von Alter, Invalidität oder Hinterbliebenen aus Anlass des Arbeitsverhältnisses. Betriebliche Altersversorgung liegt vor, wenn eine Versorgungszusage arbeitsvertraglich, kollektivrechtlich oder tariflich verbindlich festgelegt ist. Die Zusage kann arbeitgeberfinanziert, arbeitnehmerfinanziert durch Entgeltumwandlung oder als Mischform ausgestaltet sein. Die Durchführung erfolgt über gesetzlich zugelassene Durchführungswege mit unmittelbarer oder mittelbarer Leistungserbringung. Maßgeblich sind der Eintritt des Versorgungsfalls sowie die Erfüllung von Unverfallbarkeitsvoraussetzungen. Zentrale Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Betriebliche Altersversorgung begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Versorgungsform oder Durchführungsweg. Sie ist von privater Altersvorsorge abzugrenzen, da sie stets an ein bestehendes oder früheres Arbeitsverhältnis anknüpft. Betriebliche Altersversorgung hat erhebliche praktische Bedeutung für langfristige Vergütungsstrukturen und die Absicherung von Versorgungsanwartschaften.