Amortisation
In Kürze
Amortisation bezeichnet den planmäßigen Ausgleich eines finanziellen Aufwands über einen bestimmten Zeitraum. Der Begriff wird einheitlich für Tilgungs- und Investitionszusammenhänge verwendet.
Definition
Amortisation ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den rechnerischen oder tatsächlichen Ausgleich eines eingesetzten Kapitals durch planmäßige Rückflüsse. Amortisation liegt vor, wenn eine Schuld oder Investition nach vorab bestimmten Kriterien vollständig gedeckt ist. Der Ausgleich erfolgt durch regelmäßige Tilgungsleistungen oder durch aus der Investition erzielte Erträge. Maßgeblich ist ein festgelegter Zeitraum, innerhalb dessen der ursprüngliche Kapitaleinsatz zurückgeführt wird. Die Berechnung kann auf durchschnittlichen Rückflüssen oder auf kumulierten Zahlungsströmen beruhen. Rechtsgrundlagen sind regelmäßig nicht normativ festgelegt, sondern ergeben sich aus vertraglichen oder betriebswirtschaftlichen Vorgaben. Amortisation begründet keinen Anspruch auf Gewinn oder Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Sie ist von Abschreibung zu unterscheiden, da diese lediglich den Werteverzehr bilanziell abbildet. Amortisation hat praktische Bedeutung für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit von Investitionen und Finanzierungen.