Geschäftskonto
In Kürze
Ein Geschäftskonto dient der Abwicklung des geschäftlichen Zahlungsverkehrs eines Unternehmens. Es trennt betriebliche von privaten Finanzbewegungen.
Definition
Geschäftskonto ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein auf einen Betrieb oder eine selbständige Tätigkeit geführtes Kontokorrentkonto bei einem Kreditinstitut. Ein Geschäftskonto liegt vor, wenn laufende Zahlungsvorgänge eines Unternehmens zentral über ein eigenes Bankkonto abgewickelt werden. Voraussetzung ist die organisatorische Zuordnung des Kontos zur betrieblichen Sphäre und zur Erfassung betrieblicher Einnahmen und Ausgaben. Das Geschäftskonto dient der transparenten Abbildung des Zahlungsverkehrs gegenüber Finanzverwaltung, Kreditinstituten und Vertragspartnern. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Führung eines Geschäftskontos besteht nicht. Abzugrenzen ist das Geschäftskonto vom privaten Girokonto, das überwiegend der persönlichen Lebensführung dient. Das Geschäftskonto hat praktische Bedeutung für Buchhaltung, Jahresabschluss und steuerliche Nachvollziehbarkeit betrieblicher Vorgänge.