Geschäftsjahr
In Kürze
Das Geschäftsjahr beschreibt eine festgelegte Abrechnungsperiode eines Unternehmens. Es dient der zeitlichen Zuordnung betrieblicher Ergebnisse.
Definition
Geschäftsjahr ist ein arbeitsrechtliches Begriff. Es bezeichnet den Zeitraum, für den ein Unternehmen seinen Jahresabschluss einschließlich Inventar systematisch aufstellt. Ein Geschäftsjahr liegt vor, wenn ein zeitlich bestimmter Abrechnungsabschnitt mit höchstens zwölf Monaten festgelegt ist. Die zeitliche Festlegung erfolgt unabhängig vom Kalenderjahr und orientiert sich an betrieblichen oder steuerlichen Erfordernissen. Rechtsgrundlagen sind das Handelsgesetzbuch (HGB), insbesondere § 242 Absatz 2 HGB, sowie § 4a Einkommensteuergesetz (EStG). Eine gesetzliche Verpflichtung zur Übereinstimmung mit dem Kalenderjahr besteht nicht. Abzugrenzen ist das Geschäftsjahr vom Kalenderjahr als rein zeitlicher Bezugsgröße ohne Rechnungslegungsfunktion. Das Geschäftsjahr ist in der Praxis maßgeblich für Bilanzstichtage, Abschlussfristen und unternehmensbezogene Berichtszeiträume.