Geschäftsgeheimnis
In Kürze
Ein Geschäftsgeheimnis bezeichnet rechtlich geschützte, nicht offenkundige Informationen eines Unternehmens. Es erfasst arbeitsrelevant vertrauliche Tatsachen mit wirtschaftlichem Bezug.
Definition
Geschäftsgeheimnis ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine Information aus einem Geschäftsbetrieb mit wirtschaftlichem Bezug und objektivem Geheimhaltungsinteresse. Ein Geschäftsgeheimnis liegt vor, wenn die Information nicht offenkundig ist und nur einem begrenzten Personenkreis bekannt bleibt. Voraussetzung ist ferner, dass angemessene organisatorische oder vertragliche Geheimhaltungsmaßnahmen objektiv festgelegt sind. Die rechtliche Einordnung folgt aus dem Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (Geschäftsgeheimnisgesetz, GeschGehG), insbesondere § 2 GeschGehG. Im Arbeitsverhältnis besteht eine Verschwiegenheitspflicht aufgrund vertraglicher Nebenpflichten und § 4 GeschGehG. Ein Geschäftsgeheimnis begründet keinen eigenständigen Anspruch auf wirtschaftliche Verwertung gegenüber Dritten. Abzugrenzen ist der Begriff von frei verwertbaren Kenntnissen und Erfahrungen aus der beruflichen Tätigkeit. Die praktische Relevanz zeigt sich bei arbeitsvertraglichen Geheimhaltungspflichten und der Beurteilung von Offenlegungen nach Vertragsende.