Geschäftsführung
In Kürze
Die Geschäftsführung bezeichnet die Leitung und Steuerung eines Unternehmens im Innenverhältnis. Sie umfasst organisatorische und operative Entscheidungsbefugnisse.
Definition
Geschäftsführung ist ein gesellschaftsrechtlicher Begriff zur inneren Leitung eines Unternehmens oder Rechtsträgers. Er bezeichnet die Gesamtheit der Befugnisse und Pflichten zur laufenden Führung betrieblicher Angelegenheiten. Geschäftsführung liegt vor, wenn Zuständigkeiten zur Planung, Organisation und Überwachung unternehmensbezogener Maßnahmen festgelegt sind. Sie umfasst insbesondere strategische Vorgaben sowie operative Entscheidungen innerhalb der Unternehmensorganisation. Die Ausgestaltung richtet sich nach der jeweiligen Rechtsform und den internen Zuständigkeitsregelungen. Maßgeblich ist das Innenverhältnis zwischen Gesellschaftern oder Organmitgliedern untereinander. Geschäftsführung bezieht sich nicht auf die rechtsgeschäftliche Vertretung gegenüber Dritten im Außenverhältnis. Eine gesetzliche Verpflichtung zur persönlichen Ausübung durch bestimmte Personen besteht nicht generell. Der Begriff ist von der Vertretung abzugrenzen, die ausschließlich das Außenverhältnis betrifft. Geschäftsführung hat in der Praxis Bedeutung für Kompetenzzuordnung, Haftungsfragen und interne Verantwortlichkeiten.