Geschäftsführeranstellungsvertrag
In Kürze
Der Geschäftsführeranstellungsvertrag regelt die schuldrechtlichen Bedingungen der Tätigkeit eines Geschäftsführers. Er besteht unabhängig von der Organstellung.
Definition
Geschäftsführeranstellungsvertrag ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur schuldrechtlichen Ausgestaltung der Tätigkeit eines Geschäftsführers. Er bezeichnet den Dienstvertrag, der Vergütung, Laufzeit und Nebenpflichten der Geschäftsführertätigkeit festlegt. Der Geschäftsführeranstellungsvertrag liegt vor, wenn eine entgeltliche Dienstleistung rechtlich verbindlich vereinbart ist. Er besteht unabhängig von der Bestellung zum Organ und begründet kein organschaftliches Amt. Inhaltlich erfasst der Vertrag insbesondere Vergütung, Urlaub, Krankheit, Kündigung und Haftungsregelungen. Rechtsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch, insbesondere § 611 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Der Geschäftsführeranstellungsvertrag unterliegt grundsätzlich nicht dem besonderen Arbeitnehmerschutzrecht. Eine Anwendung des Kündigungsschutzgesetzes ist kraft Gesetzes ausgeschlossen. Der Vertrag ist vom Arbeitsvertrag abzugrenzen, der persönliche Abhängigkeit voraussetzt. Der Geschäftsführeranstellungsvertrag ist in der Praxis zentral für die rechtliche Absicherung der Geschäftsführertätigkeit.