Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
In Kürze
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person des Privatrechts. Sie tritt im Arbeitsrecht als eigenständige Arbeitgeberin mit eigener Haftung auf.
Definition
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie bezeichnet eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, die selbst Trägerin von Rechten und Pflichten ist. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) liegt vor, wenn eine oder mehrere Personen eine Gesellschaft mit Stammkapital errichten. Voraussetzung ist ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag sowie die Übernahme festgelegter Stammeinlagen durch die Gesellschafter. Rechtsgrundlage ist das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), ergänzt durch das Handelsgesetzbuch (HGB). Im Arbeitsrecht schließt die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) Arbeitsverträge im eigenen Namen ab und erfüllt Arbeitgeberpflichten selbstständig. Die Haftung der Gesellschaft ist grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die Rechtsform begründet keinen persönlichen Haftungsdurchgriff auf Gesellschafter außerhalb gesetzlicher Ausnahmefälle. Abzugrenzen ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) von Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit. In der Praxis ist sie relevant für die eindeutige Zuordnung von Arbeitgeberstellung, Haftung und Mitbestimmung.