Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
In Kürze
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist eine einfache Personengesellschaft mit mindestens zwei Beteiligten. Sie wird häufig als Arbeitgeberin tätig, wenn sie Arbeitsverhältnisse begründet.
Definition
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet eine rechtsfähige Personengesellschaft, die durch Gesellschaftsvertrag zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks gebildet ist. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) liegt vor, wenn mehrere Personen dauerhaft Beiträge zu einem festgelegten Zweck erbringen. Voraussetzung ist ein wirksamer Gesellschaftsvertrag, der formlos, ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten begründet sein kann. Rechtsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch, insbesondere §§ 705 ff. BGB, die Struktur und Haftung bestimmen. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) handelt im Arbeitsrecht als Arbeitgeberin, wenn sie Arbeitsverträge abschließt. Für Verbindlichkeiten haften die Gesellschafter persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch neben dem Gesellschaftsvermögen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Eintragung in ein Register besteht nicht. Abzugrenzen ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) von der Offenen Handelsgesellschaft bei Überschreiten des kleingewerblichen Rahmens. In der Praxis ist sie relevant für arbeitsrechtliche Zuordnung von Arbeitgeberpflichten bei gemeinschaftlicher Unternehmensführung.