Gesetzliche Pausenzeiten
In Kürze
Gesetzliche Pausenzeiten regeln verpflichtende Unterbrechungen der täglichen Arbeitszeit. Sie dienen der Erholung und gelten abhängig von der Arbeitsdauer.
Definition
Gesetzliche Pausenzeiten sind ein arbeitszeitrechtlicher Begriff. Sie bezeichnen gesetzlich vorgeschriebene Ruhepausen während der täglichen Arbeitszeit von Arbeitnehmern. Gesetzliche Pausenzeiten liegen vor, wenn Dauer und Mindestumfang der Unterbrechungen verbindlich festgelegt sind. Voraussetzung ist eine tägliche Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden ohne ausreichende vorherige Unterbrechung. Die Regelung bestimmt eine Mindestpause von 30 Minuten bei über sechs Stunden Arbeitszeit. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden ist eine Mindestpause von 45 Minuten vorgeschrieben. Die maßgebliche Rechtsgrundlage ist das Arbeitszeitgesetz, ausgeschrieben Arbeitszeitgesetz, abgekürzt ArbZG, insbesondere § 4 ArbZG. Gesetzliche Pausenzeiten zählen grundsätzlich nicht zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit und unterbrechen diese rechtlich. Ein Anspruch auf Bezahlung der Pausen wird durch gesetzliche Pausenzeiten nicht begründet. Abzugrenzen sind gesetzliche Pausenzeiten von Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen nach § 5 ArbZG. In der Praxis strukturieren gesetzliche Pausenzeiten Arbeitsabläufe und dienen dem Gesundheitsschutz im laufenden Beschäftigungsverhältnis.