Gewinn
In Kürze
Der Gewinn bezeichnet das positive Ergebnis wirtschaftlicher Tätigkeit innerhalb eines Abrechnungszeitraums. Maßgeblich ist die rechnerische Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen.
Definition
Der Gewinn ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet das positive rechnerische Ergebnis einer wirtschaftlichen Tätigkeit innerhalb eines festgelegten Abrechnungszeitraums. Der Gewinn ergibt sich objektiv aus der Differenz zwischen betrieblichen Erträgen und den zugehörigen Aufwendungen. Maßgeblich ist eine periodengerechte Zuordnung der Erträge und Aufwendungen nach anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen. Der Gewinn liegt vor, wenn die Erträge die Aufwendungen eines Geschäftsjahres übersteigen. Die Ermittlung erfolgt regelmäßig durch Gewinnermittlung oder Gewinn- und Verlustrechnung nach Handelsrecht. Rechtsgrundlage ist das Handelsgesetzbuch, insbesondere § 242 Handelsgesetzbuch (HGB). Der Gewinn begründet für sich genommen keinen Anspruch auf Ausschüttung oder Auszahlung an bestimmte Personen. Der Gewinn ist vom Umsatz abzugrenzen, da dieser keine Kostenberücksichtigung enthält. Für die arbeitsrechtliche Praxis ist der Gewinn relevant, weil er Grundlage erfolgsabhängiger Vergütungsbestandteile sein kann.