Girokonto
In Kürze
Ein Girokonto ist ein laufendes Zahlungskonto für bargeldlosen Zahlungsverkehr. Es dient insbesondere dem Empfang von Einkommen und der Abwicklung laufender Zahlungen.
Definition
Girokonto ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit funktionaler Bedeutung für die Durchführung des laufenden Zahlungsverkehrs. Es bezeichnet ein bei einem Kreditinstitut geführtes Zahlungskonto zur laufenden Verbuchung von Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen. Ein Girokonto liegt vor, wenn Kontogutschriften und Kontobelastungen fortlaufend durch Buchungsvorgänge erfasst werden. Voraussetzung ist eine vertragliche Kontoführung, die die Teilnahme am unbaren Zahlungsverkehr ermöglicht. Die Nutzung umfasst insbesondere Überweisungen, Lastschriften, Daueraufträge und kartengestützte Zahlungsvorgänge im täglichen Wirtschaftsleben. Rechtlich beruht das Konto auf einem schuldrechtlichen Kontovertrag zwischen Kontoinhaber und Kreditinstitut. Ein Girokonto begründet keinen Anspruch auf einen Dispositionskredit oder eine bestimmte Kontodeckung. Es ist vom Sparkonto abzugrenzen, da dieses primär der Vermögensanlage dient. Das Girokonto besitzt erhebliche Praxisrelevanz für die Auszahlung von Arbeitsentgelt und die Abwicklung regelmäßiger Zahlungspflichten.