Gleitzone
In Kürze
Die Gleitzone bezeichnet einen sozialversicherungsrechtlich definierten Entgeltbereich mit reduzierter Arbeitnehmerbeitragslast. Sie betrifft abhängig Beschäftigte mit regelmäßigem Arbeitsentgelt zwischen geringfügiger und voller Versicherungspflicht.
Definition
Die Gleitzone ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie beschreibt einen gesetzlich bestimmten Entgeltbereich, in dem Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und verminderte Arbeitnehmerbeiträge entrichten. Der Anwendungsbereich erfasst Arbeitsverhältnisse mit regelmäßig erzieltem Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze und unterhalb der oberen Entgeltgrenze. Die Gleitzone liegt vor, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt im Jahresdurchschnitt innerhalb dieser Grenzen festgelegt ist. Maßgeblich ist das insgesamt erzielte Arbeitsentgelt aus einer oder mehreren Beschäftigungen. Die beitragspflichtige Einnahme wird dabei aus einem reduzierten Bemessungswert berechnet. Rechtsgrundlage ist § 20 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Viertes Buch, abgekürzt SGB IV. Die verminderte Beitragslast betrifft ausschließlich den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung der Gleitzone besteht nicht. Von der Gleitzone zu unterscheiden ist die geringfügige Beschäftigung ohne reguläre Sozialversicherungspflicht. In der Praxis beeinflusst die Gleitzone die laufende Entgeltabrechnung und die Ermittlung der Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung.