Gleitzeit
In Kürze
Gleitzeit ist ein flexibles Arbeitszeitmodell mit variablen Arbeitsbeginn- und Arbeitsendzeiten. Es erweitert den individuellen Gestaltungsspielraum innerhalb festgelegter betrieblicher Rahmenzeiten.
Definition
Gleitzeit ist ein arbeitszeitrechtliches Modell, das eine flexible Verteilung der täglichen Arbeitszeit innerhalb vorgegebener Zeitrahmen ermöglicht. Es erlaubt Arbeitnehmern, Beginn und Ende der Arbeitszeit eigenverantwortlich festzulegen, soweit betriebliche Vorgaben eingehalten sind. Gleitzeit liegt vor, wenn eine verbindliche Arbeitszeitspanne sowie gegebenenfalls eine Kernarbeitszeit festgelegt ist. Voraussetzung ist eine kollektive Regelung, die Arbeitszeiterfassung, Ausgleichszeiträume und Anwesenheitspflichten objektiv bestimmt. Rechtsgrundlagen sind das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sowie § 87 Absatz 1 Nummer 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hinsichtlich der Mitbestimmung. ArbZG begrenzt dabei Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten unabhängig von der flexiblen Lage der Arbeitszeit. Gleitzeit begründet keinen Anspruch auf Abweichung von gesetzlichen Arbeitszeitschutzvorschriften oder deren Nichtanwendung. Sie ist von der Vertrauensarbeitszeit abzugrenzen, bei der Beginn und Ende der Arbeitszeit nicht systematisch erfasst werden. In der Praxis dient Gleitzeit der flexiblen Organisation betrieblicher Arbeitsabläufe und individueller Zeitgestaltung.