Gleichstellungsbeauftragte
In Kürze
Die Gleichstellungsbeauftragte ist eine gesetzlich vorgesehene Funktion im öffentlichen Dienst. Sie wirkt an Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern mit.
Definition
Gleichstellungsbeauftragte ist ein arbeitsrechtliches Instrument des öffentlichen Dienstrechts zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter. Sie unterstützt die Dienststelle bei der Umsetzung gesetzlicher Gleichstellungsziele und wirkt an personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen mit. Die Funktion besteht, wenn eine gesetzlich vorgeschriebene Bestellung in einer öffentlichen Dienststelle erfolgt ist. Voraussetzung ist eine formelle Bestellung oder Wahl nach den einschlägigen Gleichstellungsgesetzen des Bundes oder der Länder. Rechtsgrundlage ist das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) sowie entsprechende Landesgleichstellungsgesetze. BGleiG weist der Gleichstellungsbeauftragte Beteiligungs-, Informations- und Beanstandungsrechte im Verwaltungsverfahren zu. Die Gleichstellungsbeauftragte begründet keine eigenständige Entscheidungsbefugnis über Personalmaßnahmen. Sie ist von betrieblichen Gleichstellungsfunktionen in der Privatwirtschaft abzugrenzen, für die keine vergleichbare gesetzliche Pflicht besteht. In der Praxis wirkt die Gleichstellungsbeauftragte insbesondere bei Stellenbesetzungen, Beförderungen, Gleichstellungsplänen und Beschwerden wegen Benachteiligungen mit.