Haftung
In Kürze
Haftung beschreibt die rechtliche Verantwortlichkeit für die Folgen eines pflichtwidrigen Handelns oder Unterlassens. Sie ordnet Schäden einer Person oder Organisation verbindlich zu.
Definition
Haftung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die rechtliche Einstandspflicht für Schäden, die aus Pflichtverletzungen oder rechtswidrigem Verhalten resultieren. Haftung liegt vor, wenn eine zurechenbare Handlung oder Unterlassung einen Schaden verursacht hat. Sie setzt das Bestehen einer Pflicht, deren objektive Verletzung und einen kausal zurechenbaren Schaden voraus. Haftung kann sich aus Vertrag, Gesetz oder gesetzesähnlichen Schuldverhältnissen ergeben. Rechtsgrundlage ist insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch § 280 Absatz 1 BGB. Haftung besteht unabhängig davon, ob organisatorische Aufgaben auf andere Personen übertragen wurden. Sie begründet keinen automatischen Anspruch auf Versicherungsschutz oder Freistellung durch Dritte. Haftung ist von der bloßen Verantwortlichkeit ohne Schadenseintritt sachlich abzugrenzen. In der Praxis bestimmt Haftung die Zuordnung finanzieller Risiken bei Pflichtverstößen im Arbeitsverhältnis und angrenzenden Rechtsbereichen.