Hauptversammlung
In Kürze
Die Hauptversammlung bündelt die formelle Willensbildung der Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft. Sie dient der Beschlussfassung über grundlegende Angelegenheiten des Unternehmens.
Definition
Hauptversammlung ist ein gesellschaftsrechtlicher Begriff des Aktienrechts mit fest zugewiesener Organfunktion verbindlicher. Die Hauptversammlung bezeichnet die Versammlung der Anteilseigner einer Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien. Sie liegt vor, wenn die Teilnahmeberechtigung, Beschlusszuständigkeit und Einberufung formell festgelegt sind. Teilnahmeberechtigt sind Aktionäre sowie Organmitglieder, wobei Stimmrechte nach gehaltenen Aktien bemessen werden. Ein gesetzlich ausgestaltetes Auskunftsrecht gegenüber dem Vorstand ist integraler Bestandteil der Versammlung. Rechtsgrundlagen sind das Aktiengesetz (AktG), insbesondere § 118 AktG und § 119 AktG. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Entscheidung über laufende Geschäftsführungsmaßnahmen besteht im Unternehmen insgesamt nicht. Die Hauptversammlung ist von der Gesellschafterversammlung einer GmbH durch Rechtsform und Zuständigkeitsordnung abzugrenzen. In der Praxis strukturiert die Hauptversammlung zentrale Mitwirkungsrechte der Anteilseigner verbindlich gesellschaftsrechtlich. Beschlüsse werden innerhalb der gesetzlichen Zuständigkeiten mit Mehrheiten nach Satzung oder Gesetz gefasst.