Heimarbeit
In Kürze
Heimarbeit beschreibt eine rechtlich eigenständige Form abhängiger Erwerbstätigkeit außerhalb betrieblicher Arbeitsstätten. Sie ist durch fehlende Weisungsbindung zu Ort und Zeit sowie wirtschaftliche Abhängigkeit geprägt.
Definition
Heimarbeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur rechtlichen Einordnung dezentral organisierter, wirtschaftlich abhängiger Erwerbstätigkeit. Heimarbeit bezeichnet eine Tätigkeit, die außerhalb betrieblicher Arbeitsstätten selbstgewählt ausgeübt und dem Auftraggeber wirtschaftlich zugeordnet wird. Tatbestandlich erforderlich ist, dass Arbeitsort und Arbeitszeit nicht weisungsgebunden festgelegt sind vertraglich. Zudem muss eine auf Dauer angelegte entgeltliche Tätigkeit mit wirtschaftlicher Abhängigkeit vom Auftraggeber bestehen. Die Arbeitsleistung wird regelmäßig im eigenen Haushalt oder einer selbstgewählten Betriebsstätte erbracht. Rechtsgrundlage der Heimarbeit ist das Heimarbeitsgesetz (HAG) mit speziellen Schutz- und Entgeltvorschriften. Das Gesetz ordnet Unfall-, Gesundheits- und Gefahrenschutz sowie verbindliche Mindestentgelte an bundesrechtlich. Ein Arbeitnehmerstatus im Sinne des allgemeinen Kündigungsschutzrechts wird dadurch nicht begründet allein. Arbeitsrechtliche Arbeitnehmergesetze finden nur Anwendung, soweit das HAG ausdrücklich darauf verweist gesetzlich. Heimarbeit ist von Homeoffice abzugrenzen, bei dem ein bestehendes Arbeitsverhältnis lediglich örtlich verlagert wird. Die Einordnung beeinflusst anwendbare Schutzrechte, Vergütungssysteme sowie sozialversicherungsrechtliche Pflichten der Beteiligten maßgeblich.