Homeoffice
In Kürze
Homeoffice bezeichnet die Arbeitsleistung von Beschäftigten in der eigenen Wohnung. Der Begriff beschreibt eine vertraglich organisierte Verlagerung des Arbeitsortes.
Definition
Homeoffice ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Beschreibung des arbeitsvertraglich verlagerten Arbeitsortes außerhalb. Er bezeichnet die Erbringung geschuldeter Arbeitsleistung ganz oder teilweise in der privaten Wohnung von Beschäftigten. Homeoffice liegt vor, wenn der Arbeitsort dauerhaft oder regelmäßig außerhalb der betrieblichen Arbeitsstätte festgelegt ist. Die Festlegung erfolgt durch individualvertragliche, tarifliche oder kollektivrechtliche Regelungen zwischen den Arbeitsvertragsparteien. Die betriebliche Eingliederung des Arbeitnehmers bleibt trotz räumlicher Trennung organisatorisch und rechtlich bestehen. Maßgeblich bleibt das arbeitgeberseitige Weisungsrecht hinsichtlich Ort und Organisation der Arbeit grundsätzlich. Arbeitszeitrechtliche, datenschutzrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Vorgaben gelten auch bei außerhalb des Betriebs erbrachter Tätigkeit. Homeoffice steht im Zusammenhang mit § 106 Gewerbeordnung, GewO, ohne dort gesetzlich definiert zu sein. Ein gesetzlicher Anspruch auf Gewährung dieser Arbeitsform besteht nicht bundesweit. Homeoffice ist vom Telearbeitsplatz abzugrenzen, der eine vollständige arbeitgeberseitige Einrichtung voraussetzt regelmäßig. Die Ausgestaltung beeinflusst Arbeitszeitkontrolle, Kostentragung, Arbeitsschutz und Mitbestimmungsrechte im Betrieb erheblich dauerhaft.