Absetzung für Abnutzung
In Kürze
Absetzung für Abnutzung bezeichnet den planmäßigen steuerlichen Werteverzehr abnutzbarer Wirtschaftsgüter im Betriebsvermögen. Sie bildet Aufwand ab und mindert periodengerecht den steuerlichen Gewinn.
Definition
Absetzung für Abnutzung ist ein steuerrechtliches Instrument zur periodengerechten Erfassung von Wertminderungen betrieblicher Wirtschaftsgüter. Sie beschreibt den durch Nutzung oder Zeitablauf entstehenden Werteverzehr abnutzbarer Vermögensgegenstände im Betriebsvermögen. Absetzung für Abnutzung liegt vor, wenn Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert und eine begrenzte Nutzungsdauer objektiv festgelegt ist. Die Bemessung erfolgt regelmäßig anhand der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und der fortgeführten Buchwerte. Zur Schätzung der Nutzungsdauer werden von der Finanzverwaltung veröffentlichte AfA-Tabellen herangezogen typischerweise. Rechtsgrundlage der Absetzung für Abnutzung sind § 7 Einkommensteuergesetz EStG sowie ergänzend § 253 Handelsgesetzbuch HGB. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Anwendung auf nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter besteht nicht dauerhaft. Sie ist von außerplanmäßigen Abschreibungen abzugrenzen, die auf außergewöhnlichen Wertminderungen beruhen regelmäßig. In der Praxis beeinflusst die Absetzung für Abnutzung Gewinnermittlung, Steuerbelastung und Investitionsplanung von Unternehmen.