Abstimmung
In Kürze
Abstimmung ist das formalisierte Verfahren zur kollektiven Entscheidungsfindung im Betriebsrat. Sie führt durch Stimmabgabe zu verbindlichen Beschlüssen des Gremiums.
Definition
Abstimmung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet das förmliche Verfahren der Willensbildung innerhalb betriebsverfassungsrechtlicher Gremien. Abstimmung liegt vor, wenn stimmberechtigte Mitglieder über einen konkreten Beschlussgegenstand Stimmen abgeben. Sie setzt eine ordnungsgemäß einberufene Sitzung und bestehende Beschlussfähigkeit des Gremiums voraus. Die Durchführung richtet sich nach den Vorgaben des Betriebsverfassungsgesetzes BetrVG. Die Abstimmung erfolgt offen durch erkennbare Stimmabgabe oder geheim mittels verdeckter Stimmzettel. Eine gesetzliche Verpflichtung zur geheimen Durchführung besteht nur für ausdrücklich geregelte Fälle. Abstimmung ist von der Wahl abzugrenzen, die der personellen Besetzung von Ämtern dient. In der Praxis bildet Abstimmung die Grundlage für die rechtliche Wirksamkeit betriebsverfassungsrechtlicher Entscheidungen.