Abteilung
In Kürze
Abteilung bezeichnet eine organisatorische Einheit innerhalb eines Unternehmens unter einheitlicher Leitung. Sie bündelt dauerhaft Stellen mit zusammengehörigen Aufgaben.
Definition
Abteilung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine dauerhaft eingerichtete organisatorische Einheit innerhalb eines Betriebs oder Unternehmens. Eine Abteilung fasst mehrere Stellen oder Arbeitsplätze unter einer einheitlichen fachlichen und disziplinarischen Leitung zusammen. Abteilung liegt vor, wenn Aufgaben sachlich abgegrenzt, organisatorisch zugeordnet und einer verantwortlichen Leitungsinstanz unterstellt sind. Die Zuordnung von Beschäftigten erfolgt regelmäßig eindeutig und nicht nur vorübergehend. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Bildung bestimmter Abteilungen besteht nicht. Abteilung ist von projektbezogenen oder zeitlich befristeten Arbeitszusammenfassungen abzugrenzen. In der Praxis dient die Abteilung der Strukturierung von Arbeitsabläufen, Verantwortlichkeiten und Führungswegen im Betrieb.