Abwicklungsvertrag
In Kürze
Abwicklungsvertrag regelt die Folgen einer bereits ausgesprochenen Kündigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er beendet das Arbeitsverhältnis nicht selbst, sondern ordnet dessen Abwicklung.
Definition
Abwicklungsvertrag ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Er bezeichnet eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung. Abwicklungsvertrag liegt vor, wenn die Parteien ausschließlich die Modalitäten der Beendigung festlegen. Er setzt eine wirksam erklärte arbeitgeberseitige Kündigung voraus. Der Vertrag regelt insbesondere Abfindung, Freistellung, Zeugnis und offene Ansprüche abschließend. Rechtsgrundlage für sozialrechtliche Folgen ist § 159 Absatz 1 Nummer 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch SGB III. Abwicklungsvertrag begründet keine eigenständige Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Er ist vom Aufhebungsvertrag abzugrenzen, der das Arbeitsverhältnis selbst beendet. In der Praxis dient der Abwicklungsvertrag der Vermeidung kündigungsschutzrechtlicher Auseinandersetzungen.