Abzahlung
In Kürze
Abzahlung bezeichnet die Rückführung einer Geldschuld in mehreren Teilbeträgen. Sie strukturiert die zeitlich gestreckte Erfüllung einer bestehenden Zahlungsverpflichtung.
Definition
Abzahlung ist ein zivilrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die planmäßige Rückführung einer geschuldeten Geldsumme in zeitlich gestreckten Teilbeträgen. Abzahlung liegt vor, wenn eine bestehende Hauptforderung nicht sofort vollständig erfüllt wird. Die Teilbeträge können regelmäßig oder unregelmäßig und mit oder ohne Zinsanteil festgelegt sein. Voraussetzung ist eine wirksam begründete Geldschuld sowie eine Vereinbarung über die gestreckte Leistungserbringung. Rechtsgrundlage ist bei Darlehen § 488 Bürgerliches Gesetzbuch BGB. Abzahlung begründet keinen Erlass der Restforderung bis zur vollständigen Erfüllung. Sie ist von der Stundung abzugrenzen, bei der lediglich die Fälligkeit hinausgeschoben wird. In der Praxis dient Abzahlung der Liquiditätssicherung von Schuldnern und der schrittweisen Forderungsrealisierung durch Gläubiger.