Abzahlungsgeschäft
In Kürze
Ein Abzahlungsgeschäft ist ein Ratenkauf mit zeitlich gestreckter Kaufpreiszahlung. Der Erwerb erfolgt sofort, die Zahlung erfolgt in mehreren Teilbeträgen.
Definition
Abzahlungsgeschäft ist ein zivilrechtlicher Begriff, der den entgeltlichen Erwerb beweglicher Sachen gegen Ratenzahlung beschreibt. Kennzeichnend ist die sofortige Überlassung der Kaufsache bei zeitlich gestreckter Kaufpreisentrichtung. Ein Abzahlungsgeschäft liegt vor, wenn der Kaufpreis in mehreren Teilzahlungen nach Übergabe festgelegt ist. Die rechtliche Einordnung erfolgt regelmäßig als Verbraucherdarlehen mit Kaufvertragsbezug. Rechtsgrundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch, insbesondere § 506 BGB. Eine dingliche Sicherung oder Eigentumsvorbehalt kann Bestandteil des Abzahlungsgeschäfts sein. Das Abzahlungsgeschäft begründet keinen eigenständigen arbeitsrechtlichen Anspruch. Es ist vom Darlehensvertrag abzugrenzen, bei dem kein unmittelbarer Warenkauf erfolgt. In der Praxis wird das Abzahlungsgeschäft häufig im stationären und digitalen Einzelhandel eingesetzt.