Abzinsung
In Kürze
Die Abzinsung ermittelt den heutigen Wert zukünftiger Zahlungen anhand eines Zinssatzes. Sie berücksichtigt den Zeitwert des Geldes bei rechtlichen und bilanziellen Bewertungen.
Definition
Abzinsung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die rechnerische Ermittlung eines gegenwärtigen Zahlungswertes beschreibt. Die Methode bestimmt den Barwert künftiger Geldleistungen unter Berücksichtigung eines festgelegten Zinssatzes. Abzinsung liegt vor, wenn zukünftige Zahlungen zeitlich bestimmt und mit einem Abzinsungsfaktor bewertet sind. Die Anwendung setzt eine bekannte Laufzeit sowie einen rechtlich oder wirtschaftlich maßgeblichen Zinssatz voraus. Rechtsgrundlage ist § 6 Einkommensteuergesetz (EStG) für steuerliche Bewertungszwecke. Eine eigenständige Anspruchsgrundlage für Zahlungsansprüche wird durch Abzinsung nicht begründet. Sie ist von der Aufzinsung abzugrenzen, die den zukünftigen Wert eines heutigen Betrages berechnet. In der Praxis wird Abzinsung bei der Bewertung langfristiger Verpflichtungen und Rückstellungen im arbeitsbezogenen Kontext verwendet.