Änderungsvertrag
In Kürze
Der Änderungsvertrag regelt die einvernehmliche Anpassung bestehender Arbeitsvertragsbedingungen. Er setzt die Zustimmung beider Vertragsparteien ohne Beendigung des Arbeitsverhältnisses voraus.
Definition
Der Änderungsvertrag ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet eine zweiseitige Vereinbarung zur nachträglichen Modifikation einzelner Inhalte eines bestehenden Arbeitsverhältnisses. Ein Änderungsvertrag liegt vor, wenn festgelegt ist, dass bestimmte Vertragsbedingungen künftig abweichend gelten sollen. Voraussetzung ist das übereinstimmende Einverständnis beider Parteien ohne Ausübung einseitiger Gestaltungsrechte. Die Änderung kann Hauptleistungspflichten, Nebenpflichten oder Modalitäten der Arbeitsleistung betreffen. Rechtsgrundlage ist die privatautonome Vertragsänderung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs, abgekürzt BGB. Der Änderungsvertrag setzt die Fortsetzung des ursprünglichen Schuldverhältnisses unter geänderten Regelungen voraus. Er begründet keinen Anspruch auf Zustimmung zu den angebotenen Vertragsänderungen. Er ist von der Änderungskündigung abzugrenzen, da diese einen Kündigungsakt voraussetzt. In der arbeitsrechtlichen Praxis dient der Änderungsvertrag der rechtssicheren Anpassung vertraglicher Arbeitsbedingungen bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis.