Aktie
In Kürze
Eine Aktie verbrieft einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Sie vermittelt mitgliedschaftliche und vermögensrechtliche Positionen.
Definition
Aktie ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Bezeichnung eines verbrieften Beteiligungsrechts an einer Aktiengesellschaft. Der Begriff Aktie bezeichnet ein Wertpapier, das einen rechnerischen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft verkörpert. Aktie liegt vor, wenn mit dem Erwerb Mitgliedschaftsrechte und vermögensrechtliche Ansprüche gegenüber der Gesellschaft verbunden sind. Voraussetzung ist die Ausgabe durch eine Aktiengesellschaft unter Einhaltung der gesetzlichen Kapital- und Formvorgaben. Die rechtliche Ausgestaltung ergibt sich aus dem Aktiengesetz, insbesondere §§ 1 und 12 AktG. Die Aktie vermittelt keinen Anspruch auf garantierte Verzinsung oder Rückzahlung des eingesetzten Kapitals. Aktie ist von schuldrechtlichen Forderungspapieren abzugrenzen, die keine gesellschaftsrechtliche Mitgliedschaft begründen. In der Praxis dient die Aktie der Kapitalbeschaffung von Unternehmen und der Beteiligung von Investoren am wirtschaftlichen Erfolg.