Aktien
In Kürze
Aktien sind verbriefte Beteiligungen am Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Sie vermitteln Mitgliedschafts- und Vermögensrechte.
Definition
Aktien ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für verbriefte Beteiligungsrechte an einer Kapitalgesellschaft. Der Begriff Aktien bezeichnet Wertpapiere, durch die das Grundkapital einer Aktiengesellschaft oder KGaA in rechnerische Anteile zerlegt ist. Aktien liegen vor, wenn mit dem Erwerb Mitgliedschaftsrechte sowie vermögensrechtliche Ansprüche gegenüber der Gesellschaft verbunden sind. Voraussetzung ist die wirksame Ausgabe durch die Gesellschaft unter Einhaltung der gesetzlichen Kapital- und Formvorgaben. Die rechtliche Ausgestaltung richtet sich nach dem Aktiengesetz, insbesondere §§ 1 und 12 AktG. Aktien begründen keinen Anspruch auf garantierte Dividenden oder Rückzahlung des eingesetzten Kapitals. Aktien sind von schuldrechtlichen Wertpapieren abzugrenzen, die lediglich Gläubigerrechte vermitteln. In der Praxis dienen Aktien der Eigenkapitalbeschaffung von Unternehmen und der Beteiligung von Investoren am wirtschaftlichen Erfolg.