Anderkonto
In Kürze
Das Anderkonto dient der treuhänderischen Verwaltung fremder Gelder durch einen Berechtigten im eigenen Namen. Es wird vor allem bei berufsrechtlich geregelten Fremdgeldkonstellationen eingesetzt.
Definition
Das Anderkonto ist ein rechtliches Instrument der treuhänderischen Vermögensverwaltung im eigenen Namen. Es bezeichnet ein Bankkonto, auf dem fremde Gelder getrennt vom Eigenvermögen des Kontoinhabers geführt werden. Ein Anderkonto liegt vor, wenn festgelegt ist, dass das Guthaben wirtschaftlich einem Dritten zugeordnet bleibt. Die rechtliche Verfügungsbefugnis über das Anderkonto steht ausschließlich dem Kontoinhaber gegenüber dem Kreditinstitut zu. Die treuhänderische Bindung ergibt sich aus einem Auftragsverhältnis nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, abgekürzt BGB. Für Rechtsanwälte folgt die Pflicht zur Führung eines Anderkontos aus der Bundesrechtsanwaltsordnung, abgekürzt BRAO. Das Anderkonto begründet keinen Übergang des wirtschaftlichen Eigentums auf den kontoführenden Treuhänder. Es ist vom Geschäftskonto abzugrenzen, da dieses der Abwicklung eigener Vermögensinteressen dient. In der Praxis wird das Anderkonto zur sicheren Verwahrung und zweckgebundenen Weiterleitung fremder Gelder verwendet.