Anforderungsprofil
In Kürze
Das Anforderungsprofil beschreibt sachliche und persönliche Kriterien für eine zu besetzende Tätigkeit. Es dient der strukturierten Personalplanung und Auswahl.
Definition
Das Anforderungsprofil ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Es bezeichnet die systematische Festlegung fachlicher, persönlicher und methodischer Anforderungen für eine bestimmte Tätigkeit. Das Anforderungsprofil dient der objektivierten Beschreibung von Qualifikationen, Fähigkeiten und Eigenschaften, die zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind. Es liegt vor, wenn die Anforderungen unabhängig von einer konkreten Person abstrakt und arbeitsplatzbezogen bestimmt sind. Die Festlegung erfolgt typischerweise vor Beginn eines Auswahl- oder Besetzungsverfahrens durch den Arbeitgeber. Das Anforderungsprofil kann sich auf Ausbildung, Erfahrung, Kenntnisse, Leistungsmerkmale und soziale Kompetenzen beziehen. Es ist rechtlich relevant bei der Personalauswahl, Personalentwicklung und arbeitsvertraglichen Gestaltung. Das Anforderungsprofil begründet keinen Anspruch auf Einstellung, Beförderung oder bestimmte Vertragsbedingungen. Es ist von der Stellenbeschreibung abzugrenzen, da diese primär Aufgaben und Verantwortungsbereiche beschreibt. In der arbeitsrechtlichen Praxis unterstützt das Anforderungsprofil die sachgerechte Auswahl und Vergleichbarkeit von Bewerbern.