Ansparabschreibung
In Kürze
Die Ansparabschreibung ermöglichte Unternehmen eine vorgezogene steuerliche Gewinnminderung für geplante Investitionen. Sie wirkte als rein rechnerische Rücklage ohne Bilanzierung.
Definition
Ansparabschreibung ist ein steuerrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet eine außerbilanzielle Rechengröße zur zeitlich vorgezogenen Minderung des steuerlichen Gewinns bei geplanter Investition. Ansparabschreibung liegt vor, wenn für ein konkret bestimmtes, künftig anzuschaffendes Wirtschaftsgut ein bestimmter Betrag rechnerisch festgelegt ist. Die Festlegung setzt voraus, dass das Wirtschaftsgut voraussichtlich innerhalb eines gesetzlich bestimmten Investitionszeitraums angeschafft wird. Rechtsgrundlage war § 7 Einkommensteuergesetz in der bis 2007 geltenden Fassung, abgekürzt EStG. Die Ansparabschreibung begründete keine Verpflichtung zur tatsächlichen Durchführung der Investition. Sie ist vom Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG abzugrenzen, der die heutige gesetzliche Ausgestaltung darstellt. In der steuerlichen Praxis diente die Ansparabschreibung der Liquiditätssteuerung durch zeitliche Verschiebung der steuerlichen Belastung.