Arbeitnehmer
In Kürze
Arbeitnehmer ist eine Person in persönlicher Abhängigkeit innerhalb eines Arbeitsverhältnisses. Der Status bestimmt die Anwendbarkeit des Arbeitsrechts.
Definition
Arbeitnehmer ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Beschreibung persönlich abhängiger Erwerbstätigkeit im deutschen Rechtssystem. Er bezeichnet eine natürliche Person, die aufgrund eines privatrechtlichen Arbeitsvertrags fremdbestimmte Dienste gegen Entgelt erbringt. Der Arbeitnehmer ist in eine fremde Arbeitsorganisation eingegliedert und unterliegt verbindlichen Weisungen des Arbeitgebers. Arbeitnehmerstatus liegt vor, wenn Inhalt, Durchführung, Zeit oder Ort der Tätigkeit nicht im Wesentlichen frei bestimmt sind. Rechtsgrundlage ist § 611a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der persönliche Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit normiert. Der Arbeitnehmer schuldet die Arbeitsleistung persönlich und trägt kein eigenes unternehmerisches Risiko. Eine gesetzliche Vermutung für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses wird durch die Bezeichnung im Vertrag nicht begründet. Abzugrenzen ist der Arbeitnehmer vom selbstständig Tätigen, der Arbeitszeit und Tätigkeit im Wesentlichen frei gestalten kann. In der Praxis entscheidet diese Einordnung über Anwendbarkeit von Kündigungsschutz, Mitbestimmung und Sozialversicherung.