Arbeitnehmererfindung
In Kürze
Die Arbeitnehmererfindung betrifft technische Erfindungen aus dem Arbeitsverhältnis. Sie unterliegt besonderen gesetzlichen Zuordnungs- und Vergütungsregeln.
Definition
Arbeitnehmererfindung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Zuordnung technischer Erfindungen im bestehenden Arbeitsverhältnis. Er erfasst patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindungen sowie technische Verbesserungsvorschläge mit betrieblichem Bezug. Eine Arbeitnehmererfindung liegt vor, wenn die Erfindung aus der dem Arbeitnehmer übertragenen Tätigkeit oder aus betrieblichen Erfahrungen entstanden ist. Maßgeblich ist ein objektiver Zusammenhang zwischen Erfindungsgegenstand und Aufgabenbereich des Beschäftigten. Die Rechtsgrundlage bildet das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (Arbeitnehmererfindungsgesetz, ArbnErfG). Danach ist der Arbeitnehmer zur unverzüglichen Anzeige der Arbeitnehmererfindung verpflichtet, während dem Arbeitgeber ein Inanspruchnahmerecht zusteht. Nimmt der Arbeitgeber die Erfindung in Anspruch, entsteht ein Anspruch auf angemessene Vergütung. Eine Arbeitnehmererfindung begründet kein automatisches Eigentum des Arbeitnehmers an gewerblichen Schutzrechten. Abzugrenzen ist sie von freien Erfindungen ohne betrieblichen Zusammenhang. In der Praxis regelt die Arbeitnehmererfindung die Verteilung von Nutzungsrechten und Vergütungsansprüchen im Innovationsprozess.