Arbeitnehmersparzulage
In Kürze
Die Arbeitnehmersparzulage ist ein staatlicher Zuschuss zur geförderten Vermögensbildung von Beschäftigten. Sie ergänzt vermögenswirksame Leistungen unter einkommensabhängigen Voraussetzungen.
Definition
Arbeitnehmersparzulage ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie bezeichnet einen staatlichen Zuschuss zur Vermögensbildung von Arbeitnehmern bei förderfähigen Sparformen. Der Anspruch besteht, wenn vermögenswirksame Leistungen in begünstigte Anlageformen ordnungsgemäß eingezahlt sind. Voraussetzung ist ferner, dass das zu versteuernde Einkommen die gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Die Arbeitnehmersparzulage wird nur für Sparleistungen gewährt, die auf einem förderfähigen Vertrag beruhen. Förderfähige Verträge müssen den gesetzlichen Anlagevorgaben entsprechen und eine zweckgebundene Verwendung sicherstellen. Rechtsgrundlage ist das Fünfte Vermögensbildungsgesetz, abgekürzt 5. VermBG. Die Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage erfolgt regelmäßig durch die Finanzverwaltung nach Ablauf des jeweiligen Sparjahres. Eine unmittelbare Zahlungsverpflichtung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer wird dadurch nicht begründet. Die Arbeitnehmersparzulage ist von den vermögenswirksamen Leistungen als arbeitsvertraglicher Entgeltbestandteil abzugrenzen. In der Praxis beeinflusst die Regelung die Ausgestaltung arbeitgeberfinanzierter Sparleistungen und deren steuerliche Behandlung.