Arbeitsbescheinigung
In Kürze
Die Arbeitsbescheinigung ist ein standardisiertes Formular zur leistungsrechtlichen Bewertung beendeter Beschäftigungen. Sie liefert der Bundesagentur für Arbeit verbindliche Daten für Entscheidungen über Arbeitslosengeld.
Definition
Die Arbeitsbescheinigung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff mit Bezug zum sozialrechtlichen Leistungsrecht bundesrechtlichen. Sie bezeichnet ein standardisiertes Formular der Bundesagentur für Arbeit zur Feststellung leistungsrelevanter Beschäftigungsdaten. Der Tatbestand liegt vor, wenn das Ende eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses festgelegt ist. Erfasst werden personenbezogene Angaben, Beschäftigungsdauer, Arbeitsentgelt, beitragsrechtliche Zeiten sowie Umstände der Beendigung. Der Vordruck folgt behördlichen Vorgaben und dient der einheitlichen Datenerhebung für Leistungsentscheidungen. Rechtsgrundlage für die Arbeitsbescheinigung ist § 312 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Danach besteht eine Pflicht des Arbeitgebers zur wahrheitsgemäßen und vollständigen Übermittlung Daten. Die Übermittlung erfolgt auf dem von der Behörde bestimmten Weg elektronischen Regelfall. Die Arbeitsbescheinigung begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach sozialrechtlicher Systematik unmittelbar. Die Arbeitsbescheinigung ist vom Arbeitszeugnis abzugrenzen, da dieses leistungsneutral bewertet wird und arbeitsbezogen formuliert. Fehlerhafte Angaben können die Leistungsfeststellung beeinflussen und verwaltungsseitige Rückfragen auslösen zeitlich verzögert. In der Praxis ermöglicht das Dokument eine zeitnahe Entscheidung über Beginn und Höhe von Leistungen.