Arbeitsförderung
In Kürze
Arbeitsförderung umfasst staatliche Maßnahmen zur Stabilisierung von Beschäftigung und zur Verbesserung individueller Beschäftigungsfähigkeit. Sie richtet sich an Arbeitnehmer und Arbeitgeber innerhalb des regulierten Arbeitsmarktes.
Definition
Arbeitsförderung ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie bezeichnet die Gesamtheit staatlicher Aufgaben und Leistungen zur Vermeidung, Verkürzung und Überwindung von Arbeitslosigkeit. Arbeitsförderung zielt objektiv auf die Sicherung des Beschäftigungsstands und die Verbesserung der Beschäftigungsstruktur. Tatbestandlich ist festgelegt, dass Maßnahmen der Beratung, Vermittlung, Qualifizierung und finanziellen Unterstützung eingesetzt werden. Die Leistungen richten sich an Arbeitnehmer, Arbeitsuchende, Ausbildungsbewerber sowie Arbeitgeber. Arbeitsförderung umfasst auch Förderungen zur beruflichen Bildung und zur beruflichen Eingliederung. Rechtsgrundlage ist das Dritte Buch Sozialgesetzbuch, Sozialgesetzbuch Drittes Buch SGB III. Die Norm regelt Zuständigkeiten, Leistungsarten und Voraussetzungen einheitlich und abschließend. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Gewährung einer konkreten Förderleistung besteht nicht. Arbeitsförderung ist von der beitragsfinanzierten Arbeitslosenversicherung als eigenständigem Sicherungssystem abzugrenzen. In der Praxis dient sie als rechtlicher Rahmen für arbeitsmarktpolitische Steuerung durch die Bundesagentur für Arbeit.