Arbeitssicherheit
In Kürze
Arbeitssicherheit bezeichnet den Zustand möglichst geringer arbeitsbedingter Gefahren im Betrieb. Sie dient dem Schutz von Leben und Gesundheit während beruflicher Tätigkeiten.
Definition
Arbeitssicherheit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur systematischen Sicherung von Gesundheit und Unversehrtheit bei beruflicher Tätigkeit. Der Begriff beschreibt den angestrebten Zustand möglichst geringer arbeitsbedingter Gefahren durch organisatorische, technische und personenbezogene Maßnahmen. Dieser Zustand liegt vor, wenn Gefährdungen ermittelt, bewertet und durch geeignete Schutzmaßnahmen dauerhaft kontrolliert sind. Rechtsgrundlagen der Arbeitssicherheit sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) maßgeblich. Eine gesetzliche Erfolgsgarantie für vollständige Gefahrenfreiheit wird dadurch nicht begründet im Betrieb. Arbeitssicherheit ist vom umfassenderen Arbeitsschutz abzugrenzen, der zusätzlich soziale und organisatorische Schutzaspekte erfasst. Arbeitssicherheit beeinflusst betriebliche Abläufe, Verantwortlichkeiten und Prüfprozesse dauerhaft in allen Branchen national. Verantwortlich für die Umsetzung ist der Arbeitgeber, unterstützt durch fachkundige Personen und betriebliche Organisationseinheiten. Die Ausgestaltung umfasst Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen und fortlaufende Anpassungen an veränderte Arbeitsbedingungen regelmäßig. Erfasst werden physische, chemische, biologische und psychische Einwirkungen, soweit sie arbeitsbedingt auftreten. Die Einhaltung wird durch staatliche Aufsicht und Unfallversicherungsträger überwacht und begleitet fachlich. Die Regelungen wirken präventiv und dienen der strukturierten Reduzierung betrieblicher Gesundheitsrisiken nachhaltig.