Arbeitsunfall
In Kürze
Der Arbeitsunfall ist ein Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung. Er betrifft Unfälle mit betrieblichem oder arbeitsbezogenem Zusammenhang.
Definition
Der Arbeitsunfall ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis mit Gesundheitsschaden oder Tod. Ein Arbeitsunfall liegt vor, wenn eine versicherte Person infolge einer versicherten Tätigkeit einen Unfall erleidet. Voraussetzung ist ein sachlicher Zusammenhang zwischen der konkreten Verrichtung und dem Unfallereignis. Erfasst sind Tätigkeiten nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch, abgekürzt SGB VII, einschließlich versicherter Wege. Rechtsgrundlage ist § 8 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch, abgekürzt SGB VII. Der Arbeitsunfall schließt auch Wegeunfälle ein, sofern der unmittelbare Arbeitsweg betroffen ist. Der Arbeitsunfall liegt nicht bei rein privaten Verrichtungen oder inneren Ursachen ohne äußere Einwirkung vor. In der Praxis begründet der Arbeitsunfall Leistungsansprüche gegenüber dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.