Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
In Kürze
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bestätigt ärztlich festgestellte krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit. Sie dient dem formellen Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber.
Definition
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur ärztlichen Feststellung krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Sie weist nach, dass eine gesundheitliche Beeinträchtigung die geschuldete Arbeitsleistung objektiv vorübergehend unmöglich macht. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liegt vor, wenn Beginn, voraussichtliche Dauer und ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bestimmt sind. Voraussetzung ist eine zeitnahe Ausstellung durch einen approbierten Arzt nach persönlicher oder zulässiger ärztlicher Untersuchung. Die Pflicht zur Vorlage ergibt sich aus § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) als gesetzliche Nachweispflicht im Arbeitsverhältnis. Die Bescheinigung besitzt im arbeitsgerichtlichen Verfahren einen hohen Beweiswert für das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Entgeltfortzahlung ohne Erfüllung weiterer gesetzlicher Voraussetzungen. Sie ist von der bloßen Krankmeldung zu unterscheiden, die lediglich die Anzeige der Arbeitsverhinderung betrifft. In der Praxis steuert sie Fristen, Nachweispflichten und die rechtliche Bewertung krankheitsbedingter Fehlzeiten.