Arbeitsunfähigkeit
In Kürze
Arbeitsunfähigkeit beschreibt den rechtlichen Zustand krankheitsbedingter Nichterbringbarkeit vertraglich geschuldeter Arbeit. Maßgeblich ist die konkrete zuletzt ausgeübte Tätigkeit.
Definition
Arbeitsunfähigkeit ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet den Zustand, in dem ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt die arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit nicht erbringen kann oder darf. Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn festgelegt ist, dass die zuletzt konkret ausgeübte Arbeit unmöglich ist oder eine Gesundheitsverschlechterung droht. Maßgeblich ist ausschließlich die individuelle Tätigkeit, nicht eine abstrakte oder leichtere Einsatzmöglichkeit im Betrieb. Arbeitsunfähigkeit setzt das Vorliegen einer Krankheit voraus, unabhängig von deren medizinischer oder psychischer Ursache. Die Feststellung erfolgt regelmäßig durch ärztliche Beurteilung und betrifft Dauer sowie Umfang der Leistungsunmöglichkeit. Rechtsfolgen ergeben sich insbesondere aus dem Entgeltfortzahlungsgesetz, EntgFG, insbesondere § 3 EntgFG und § 5 EntgFG. Arbeitsunfähigkeit hebt die arbeitsvertragliche Arbeitspflicht zeitlich auf, ohne das Arbeitsverhältnis zu beenden. Der Begriff begründet keinen eigenständigen Anspruch ohne Vorliegen weiterer gesetzlicher Voraussetzungen. Arbeitsunfähigkeit ist von der Berufsunfähigkeit abzugrenzen, da sie nur die aktuelle Tätigkeit betrifft. In der Praxis ist Arbeitsunfähigkeit zentral für Entgeltfortzahlung, Nachweispflichten und krankheitsbedingte Fehlzeiten.