Arbeitsteilung
In Kürze
Arbeitsteilung beschreibt die strukturierte Verteilung von Arbeitsaufgaben innerhalb betrieblicher Abläufe. Sie ordnet Tätigkeiten einzelnen Funktionen oder Personen zu.
Definition
Arbeitsteilung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur strukturierten Aufteilung betrieblicher Arbeitsaufgaben. Er beschreibt die organisatorische Zerlegung von Arbeitsprozessen in Teilaufgaben mit fester Zuordnung. Diese Struktur liegt vor, wenn Aufgaben funktional, zeitlich oder hierarchisch voneinander abgegrenzt sind. Die Arbeitsteilung wird durch das arbeitgeberseitige Weisungsrecht im Rahmen des § 106 Gewerbeordnung (GewO) ausgestaltet. Sie setzt voraus, dass Aufgabenverteilungen objektiv bestimmt und betrieblich nachvollziehbar festgelegt sind. Die Arbeitsteilung wirkt unabhängig von der individuellen Qualifikation einzelner Beschäftigter auf die Organisation. Ein eigenständiger Anspruch auf bestimmte Aufgaben oder Tätigkeitsinhalte wird dadurch nicht begründet. Abzugrenzen ist sie von der bloßen Arbeitsverteilung im Einzelfall ohne organisatorischen Bezug. Die Arbeitsteilung beeinflusst Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Abstimmungsprozesse innerhalb des Betriebs. Sie ist für Mitbestimmungsfragen bei Arbeitsorganisation und Arbeitsabläufen praktisch bedeutsam.