Arbeitsstättenverordnung
In Kürze
Die Arbeitsstättenverordnung regelt verbindliche Mindestanforderungen an Gestaltung und Betrieb von Arbeitsstätten. Sie dient dem Schutz von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
Definition
Arbeitsstättenverordnung ist ein arbeitsrechtliches Regelungsinstrument zur verbindlichen Ausgestaltung betrieblicher Arbeitsstätten. Sie bestimmt Mindestanforderungen an Räume, Einrichtungen und betriebliche Umgebungen, in denen Beschäftigte tätig sind. Die Anwendung liegt vor, wenn Arbeitsplätze in Gebäuden, auf Betriebsgeländen oder vergleichbaren Orten eingerichtet sind. Rechtsgrundlage ist die Arbeitsstättenverordnung, ausgeschrieben Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), als Verordnung zum Arbeitsschutzgesetz. Die Arbeitsstättenverordnung verpflichtet Arbeitgeber zur Berücksichtigung sicherheitsrelevanter, gesundheitlicher und ergonomischer Anforderungen im laufenden Betrieb. Eine unmittelbare Regelung individueller Arbeitsverhältnisse wird durch die Arbeitsstättenverordnung nicht begründet. Sie ist vom Arbeitsschutzgesetz abzugrenzen, das allgemeine Pflichten unabhängig vom konkreten Arbeitsort normiert. Die Arbeitsstättenverordnung bildet einen zentralen Maßstab für behördliche Kontrolle, Aufsicht und Durchsetzung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben. Ihre praktische Bedeutung liegt in der rechtssicheren Gestaltung von Arbeitsumgebungen und betrieblichen Abläufen.