Aufklärungspflicht
In Kürze
Die Aufklärungspflicht beschreibt die rechtliche Verpflichtung zur Information über relevante Umstände im Arbeitsverhältnis. Sie betrifft beide Vertragsparteien und wirkt vor sowie während des Arbeitsverhältnisses.
Definition
Aufklärungspflicht ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der wechselseitige Informationspflichten im bestehenden oder angebahnten Arbeitsverhältnis beschreibt. Er bezeichnet die objektive Pflicht einer Vertragspartei, entscheidungserhebliche Tatsachen vollständig und zutreffend offenzulegen. Eine Aufklärungspflicht besteht, wenn Informationen für Vertragsschluss, Vertragsdurchführung oder Gefahrenabwehr wesentlich sind. Sie setzt voraus, dass die betroffene Tatsache erkennbar relevant, konkret bestimmbar und der anderen Partei nicht ohne Weiteres zugänglich ist. Rechtsgrundlage ist § 241 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), der Rücksichtnahmepflichten im Schuldverhältnis normiert. Ergänzend konkretisiert das Nachweisgesetz (NachwG) bestimmte Informationsinhalte im Zusammenhang mit Arbeitsbedingungen. Die Aufklärungspflicht begründet keinen eigenständigen Anspruch auf Vertragsänderung oder Vorteilsgewährung. Sie ist von der formellen Informationspflicht nach dem NachwG abzugrenzen, die unabhängig von individueller Relevanz besteht. In der Praxis beeinflusst die Aufklärungspflicht die Haftung bei fehlerhaften Angaben sowie die Wirksamkeit arbeitsrechtlicher Gestaltungen.