Ausbildung
In Kürze
Ausbildung vermittelt berufliche Fertigkeiten und Kenntnisse innerhalb eines geregelten Qualifikationsrahmens. Sie verbindet Praxis und Theorie zur Vorbereitung auf eine qualifizierte Berufstätigkeit.
Definition
Ausbildung ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie bezeichnet einen geregelten Prozess zur planmäßigen Vermittlung beruflicher Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Die Ausbildung dient dem Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit für eine qualifizierte und eigenständige Berufsausübung. Sie liegt vor, wenn Inhalte nach Ausbildungsordnung, schulrechtlicher Regelung oder staatlicher Anerkennung verbindlich festgelegt sind. Die Durchführung der Ausbildung erfolgt betrieblich, schulisch oder im dualen System mit begleitendem Berufsschulunterricht. Zentrales Merkmal der Ausbildung ist die strukturierte Verbindung praktischer Tätigkeit mit systematischer theoretischer Wissensvermittlung. Rechtsgrundlage ist insbesondere das Berufsbildungsgesetz (BBiG), insbesondere § 1 BBiG. Die Ausbildung begründet keinen Anspruch auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis nach erfolgreichem Abschluss. Von der Ausbildung abzugrenzen ist die berufliche Weiterbildung, die vorhandene Qualifikationen anpasst oder erweitert. Die Ausbildung ist für die rechtliche Einordnung von Ausbildungsverhältnissen, Vergütungspflichten und Mitbestimmungsrechten praxisrelevant.