Ausbildungsfreibetrag
In Kürze
Der Ausbildungsfreibetrag mindert die Einkommensteuer von Eltern bei auswärtiger Berufsausbildung volljähriger Kinder. Er erfasst pauschal besondere Ausbildungskosten.
Definition
Der Ausbildungsfreibetrag ist ein steuerrechtlicher Begriff. Er bezeichnet einen pauschalen Freibetrag zur einkommensteuerlichen Entlastung unterhaltspflichtiger Eltern während einer Berufsausbildung. Der Ausbildungsfreibetrag erfasst typisierend einen besonderen ausbildungsbedingten Mehrbedarf volljähriger Kinder. Er liegt vor, wenn das Kind volljährig ist, sich in Berufsausbildung befindet und auswärtig untergebracht ist. Zusätzlich muss ein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag dem Grunde nach bestehen. Rechtsgrundlage ist § 33a Absatz 2 Einkommensteuergesetz (EStG). Der Ausbildungsfreibetrag wird kalenderjährlich gewährt und bei nicht ganzjährigem Vorliegen zeitanteilig gekürzt. Er begründet keinen Anspruch auf individuellen Nachweis konkreter Ausbildungskosten. Vom Ausbildungsfreibetrag abzugrenzen sind außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG. Der Ausbildungsfreibetrag ist für die steuerliche Berücksichtigung elterlicher Unterhaltsleistungen praxisrelevant.