Ausbildungsvergütung
In Kürze
Die Ausbildungsvergütung ist die regelmäßige Geldleistung an Auszubildende während einer Berufsausbildung. Sie dient der finanziellen Unterstützung während des Ausbildungszeitraums.
Definition
Die Ausbildungsvergütung ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie bezeichnet die regelmäßig zu zahlende Geldleistung des Ausbildenden an Auszubildende während einer geregelten Berufsausbildung. Die Ausbildungsvergütung dient dem teilweisen Ausgleich des Lebensunterhalts während der Ausbildung und hat keinen Entgeltcharakter. Sie liegt vor, wenn eine monatliche Zahlung im Ausbildungsvertrag verbindlich festgelegt ist. Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich nach Tarifverträgen oder angemessenen branchenüblichen Vergleichswerten. Sie muss mit fortschreitender Ausbildungsdauer regelmäßig ansteigen und monatlich ausgezahlt werden. Rechtsgrundlage ist § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Ausbildungsvergütung begründet keinen Anspruch auf Arbeitsentgelt im Sinne eines Arbeitsverhältnisses. Von der Ausbildungsvergütung abzugrenzen ist das Arbeitsentgelt von Arbeitnehmern außerhalb eines Ausbildungsverhältnisses. Die Ausbildungsvergütung ist für Vergütungsansprüche, Abgabenpflichten und Mitbestimmungsrechte praxisrelevant.