Ausbildungsverhältnis
In Kürze
Das Berufsausbildungsverhältnis beschreibt die rechtliche Grundlage der dualen Berufsausbildung in Deutschland. Es regelt Ausbildungspflichten, Lernzweck und Beendigung unabhängig vom Arbeitsverhältnis.
Definition
Das Berufsausbildungsverhältnis ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Es beschreibt ein auf Ausbildung gerichtetes Vertragsverhältnis zwischen Ausbildendem und Auszubildendem mit gesetzlich festgelegtem Lernzweck. Das Berufsausbildungsverhältnis ist dadurch gekennzeichnet, dass der Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit im Vordergrund steht. Es liegt vor, wenn eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf rechtlich verbindlich festgelegt ist. Grundlage ist ein Berufsausbildungsvertrag mit gegenseitigen, gesetzlich typisierten Hauptpflichten beider Vertragsparteien. Der Ausbildende schuldet die Vermittlung beruflicher Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach Ausbildungsordnung. Der Auszubildende schuldet kein Arbeitsergebnis, sondern die aktive Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen. Die rechtliche Einordnung erfolgt nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) als eigenständiger Vertragstyp. Nach § 10 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz (BBiG) finden arbeitsrechtliche Vorschriften Anwendung, soweit Zweck und Gesetz nichts Abweichendes bestimmen. Die Dauer des Berufsausbildungsverhältnisses ist kalendermäßig bestimmt oder an den Abschluss der Ausbildung gekoppelt. Die Beendigung richtet sich primär nach § 21 Abs. 1 BBiG und ergänzenden Sonderregelungen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Übernahme in ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet. Das Berufsausbildungsverhältnis ist vom Arbeitsverhältnis abzugrenzen, da keine Arbeitsleistung gegen Entgelt geschuldet wird. Das Berufsausbildungsverhältnis besitzt erhebliche praktische Bedeutung für Kündigungsschutz, Vergütungspflichten und Prüfungsbezug im Ausbildungsalltag.