Ausbildungsvertrag
In Kürze
Der Berufsausbildungsvertrag bildet die rechtliche Grundlage jeder betrieblichen Berufsausbildung. Er legt Ausbildungspflichten, Lernziel und Vertragsrahmen verbindlich fest.
Definition
Der Berufsausbildungsvertrag ist ein arbeitsrechtliches Instrument. Er begründet ein auf berufliche Ausbildung gerichtetes Vertragsverhältnis zwischen Ausbildendem und Auszubildendem mit festgelegtem Ausbildungsziel. Der Berufsausbildungsvertrag liegt vor, wenn die Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf rechtlich verbindlich festgelegt ist. Voraussetzung ist eine Einigung über Beginn, Dauer, Ziel und wesentliche Ausbildungsbedingungen. Der Vertrag verpflichtet den Ausbildenden zur systematischen Vermittlung beruflicher Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Der Auszubildende verpflichtet sich zur aktiven Teilnahme an allen vorgesehenen Ausbildungsmaßnahmen. Rechtsgrundlage ist § 10 Berufsbildungsgesetz (BBiG) mit ergänzenden Inhaltsvorgaben nach § 11 BBiG. Der Berufsausbildungsvertrag unterliegt der Anwendung arbeitsrechtlicher Vorschriften, soweit Zweck und Gesetz keine Abweichungen bestimmen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur späteren Begründung eines Arbeitsverhältnisses entsteht durch ihn nicht. Der Berufsausbildungsvertrag ist vom Arbeitsvertrag abzugrenzen, da keine Arbeitsleistung gegen Entgelt geschuldet wird. Er besitzt erhebliche praktische Bedeutung für Ausbildungskontrolle, Kündigungsregelungen und Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse.