Auslandsvermögen
In Kürze
Auslandsvermögen bezeichnet Vermögenswerte mit steuerlicher Anknüpfung außerhalb des Inlandes. Der Begriff ist für die Bestimmung der Steuerpflicht im Erb- und Schenkungsfall relevant.
Definition
Auslandsvermögen ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet Vermögensgegenstände, die sich steuerlich außerhalb des deutschen Staatsgebiets befinden. Das Auslandsvermögen umfasst unbewegliche und bewegliche Vermögenswerte mit Belegenheits- oder Nutzungsort im Ausland. Es liegt vor, wenn Vermögenswerte einer natürlichen Person oder eines Erwerbers nicht dem Inlandsvermögen zuzuordnen sind. Maßgeblich ist die objektive Zuordnung nach steuerlichen Anknüpfungskriterien wie Belegenheit, Sitz oder Verwaltung. Für das Auslandsvermögen gelten im Erbfall besondere Regeln zur Ermittlung der unbeschränkten Steuerpflicht. Rechtsgrundlage ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungsgesetz (ErbStG). Das Auslandsvermögen begründet keine eigenständige Steuerart, sondern beeinflusst lediglich den steuerlichen Umfang. Es ist vom Inlandsvermögen im Sinne der steuerlichen Vermögensabgrenzung abzugrenzen. Das Auslandsvermögen ist praxisrelevant für die Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs und die Vermeidung von Doppelbesteuerung.